Antrag
Die Freien Wähler stellen den Antrag, dass die Verwaltung in der nächsten Gemeinderatssitzung über den Sachstand zum Ausbau des schnellen Internets berichtet.
Begründung
Im Haushalt 2016 sind 250 TE eingestellt. Welche Maßnahmen werden damit umgesetzt?
In welcher Höhe werden Zuschüsse gewährt? Können unter Berücksichtigung der Zuschüsse evtl. weitere Maßnahmen umgesetzt werden.
Ergebnis
In der Juli Sitzung des Gemeinderates konnte Herr Zimmermann vom Bauamt erfreuliches berichten. Die Planungen für den ersten Ausbauschritt, die Versorgung von Langenbrücken-West und der positive Förderbescheid des Landes liegen vor. D.h., dass in einem ersten Schritt das Glasfaser-Netz des Landkreises bis zum Übergabepunkt an der Dammstraße gelegt wird. Im Zuge dieser Maßnahme wird seitens der Gemeinde sogleich Glasfaser zwischen Dammstraße und Dr.-Alfred-Weckesser-Straße sowie den unmittelbar angrenzenden Straßen verlegt. Damit rückt für Langenbrücken-West das schnelle Internet in greifbare Nähe, mit dem Beginn der Baumaßnahmen ist in Kürze zu rechnen. Für Langenbrücken-Ost sowie für Mingolsheim sind die Planungsmaßnahmen im Gange bzw. beauftragt. Bei allen Maßnahmen gilt es, die Planungen so zu gestalten, dass die Fördermassnahmen des Landes, insbesondere die Sonderzuschüsse für den Glasfaseranschluss von Gewerbegebieten und Schulen, optimal ausgenutzt und im Zusammenhang damit auch angrenzende Wohngebiete gleich mit Glasfaser ausgestattet werden. Parallel hierzu ist inzwischen auch die Deutsche Telekom aktiv geworden und umwirbt Bad Schönborn wie auch andere Umlandgemeinden mit ihrem ‚Vectoring-Angebot‘ (Verbindung von Glasfaser mit Kupferkabel-Technologie). Dieses ist nicht unumstritten, wird es doch nur als Zwischenschritt zu einer flächendeckenden Glasfaserversorgung gesehen und beinhaltet zudem derzeit noch Wettbewerbseinschränkungen für andere Anbieter. Aus Sicht der Kommunen jedoch ist positiv, dass die Telekom die Ausbaukosten tragen würde. Wie der konkrete Ausbau für Langenbrücken-Ost und Mingolsheim aussehen wird, kann erst nach Vorlage der beauftragten Ausbauplanungen entschieden werden.