Antrag
Die Freien Wähler beantragen im Gemeinderat zu beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat eine rechtsverbindliche Vereinbarung zu beschließen mit dem Inhalt, dass die Gebäulichkeiten für eine Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück am Kislauer Weg bis zum 31.12.2019 beseitigt sind.
Der Bauherr unterwirft sich der Ersatzvornahme durch die Gemeinde Bad Schönborn und stimmt diese Erklärung mit der Grundstückseigentümerin ab.
Begründung
Die zu errichtenden Gebäulichkeiten liegen im Bereich der geplanten Trassenführung der K3575.
Gemäß den Zusagen des Landrates wird es zeitlich keine Kollision beider Vorhaben geben, weil bis zum denkbaren Baubeginn der Straße, die Unterkünfte zurückgebaut sein werden.
Um Rechtssicherheit herzustellen und bei einer weiterhin sehr schleppenden Verfahrensführung bezüglich der Straße nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass dies etwas mit den Unterkünften zu tun haben könnte, ist diese rechtsverbindliche Vereinbarung auch politisch und im Hinblick auf ein transparentes und verlässliches Verfahren unabdingbar.
Ergebnis
Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass eine solche Vereinbarung aus juristischen Gründen nicht möglich sei. Da die anderen Fraktionen der Ansicht waren, dass die mündliche Zusage des Landkreises ausreichend wäre, wurde der Antrag von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt.