Antrag:
Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Antrag, dass die Verwaltung in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat berichtet, wie die offene Jugendarbeit abAugust 2018 gestaltet werden soll.
Begründung:
Der derzeitige Vertrag mit dem Friedrichstift Leimen läuft Ende August 2018 aus. Die Fraktion der FreienWähler möchte sichergestellt sehen, dass die offene Jugendarbeit in derGemeinde, insbesondere im Chili Out, reibungslos und ohne Schliessungszeiten fortgeführt werden kann.
Ergebnis:
Der erste Vorschlag der Gemeindeverwaltung sah vor, dass die offene Jugendarbeit komplett in die Hände eines externen Unternehmens gelegt wird und der Arbeitserzieher der Gemeinde, Herr Vieweg, von dieser Aufgabe entbunden und dafür verstärkt in die Schulsozialarbeit eingebunden wird. Die FW konnten dem nicht zustimmen, da wir der Auffassung sind, dass es für die Gemeinde und die Verwaltung wichtig ist, über einen eigenen Mitarbeiter/eine eigene Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit engagiert zu sein. Der Bürgermeister sowie Vertreter des GR fuhren nach Stutensee, um sich dort die offene Jugendarbeit anzusehen. Die dortige Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte betonten ebenfalls, wie wichtig es ist, einen eigenen Mitarbeiter/eine eigene Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit zu haben. Zudem startete unser Fraktions-vorsitzender Rudolf Kessler eine Umfrage bei potentiellen Trägern der Jugendarbeit um deren Bereitschaft zu einem solchen Modell zu erkunden. Einige potentielle Träger lehnten dieses Modell ab, andere äußerten verhaltende Zustimmung. Da wir für unser Anliegen keine Mehrheit fanden, wurde der Vertrag mit dem Friedrichstift Leimen verlängert, das sich dann aber vollkommen überraschend nach dem Gemeinderats-beschluss kurzfristig aus der Jugendarbeit in Bad Schönborn zurückzog. Wir sind froh, dass mit dem Caritasverband recht kurzfristig ein neuer Träger gefunden werden konnte. Die in der Übergangszeit entstandene kurzfristige Einschränkung des Leistungsangebots bedauern wir, sie hätte sicherlich verhindert werden können, wenn seitens der Verwaltung unser Antrag vom 23.04.18 zeitnäher (und nicht erst nach einer Anmahnung) behandelt worden wäre