Archiv der Kategorie: Schönbornhalle

Freie Wähler gegen eine Sanierung der Schönbornhalle??

Diesen Eindruck könnte man bekommen, haben die FW doch der von der Jungen Liste beantragten Absetzung des TOP4 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zugestimmt. In diesem Tagesordnungspunkt sollte lt. Antrag der Verwaltung

  • Ein Ingenieurbüro mit einem Sanierungsgutachten beauftragt werden.
  • Nach Vorlage dieses Gutachtens die Frage Sanierung oder Neubau entschieden werden.
  • Die Behandlung des interfraktionellen Antrags von FW, CDU, JL und UBBS zur Sanierung der Schönbornhalle vorerst zurückgestellt werden.

Dieser interfraktionelle Antrag, der am 28.04. von den 4 Fraktionen gestellt worden war, schlägt aber vor, unmittelbar mit der Planung für den Bau einer Kleinsporthalle zu beginnen sowie nach deren Fertigstellung die Sanierung der Schönbornhalle in die Wege zu leiten.
Somit entspricht der Antrag der Verwaltung weder inhaltlich noch in der Zielsetzung dem interfraktionellen Antrag, zum anderen verlangt der Verwaltungsvorschlag, den Antrag der 4 Fraktionen vorerst nicht im Gemeinderat zu behandeln. Deshalb haben die FW für die Absetzung des Tagesordnungspunktes gestimmt. Wir sprechen uns weiter für einen möglichst raschen Beginn der Sanierungsplanung und der erforderlichen Maßnahmen aus, einen weiteren Zeitverlust und weitere Kosten für Neubau-Gutachten und Neubau-Planungen lehnen wir ab. Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderates ist spätestens in der übernächsten Sitzung nach Einreichung eines Antrages dieser auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen und zu beraten. Wir erwarten daher, dass über den Antrag der 4 Fraktionen in der Juni-Sitzung beraten wird.

Ulrich Haßfeld
(Fraktionsvorsitzender)

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Interfraktioneller Antrag zur Sanierung der Schönbornhalle

Schon seit Jahren setzen sich die Freien Wähler für eine Sanierung anstelle eines Abrisses und anschließenden Neubaus der Schönbornhalle ein. Wir sind davon überzeugt, dass eine Sanierung die kostengünstigere, ökologisch bessere und schneller umzusetzende Maßnahme ist. Das gegen eine Sanierung häufig zu hörende Argument, dass eine Schliessung der Halle während der Sanierungsmaßnahme für die Vereine nicht tragbar sei, läßt sich durch den Bau einer Kleinsporthalle entkräften. Viele Vereine haben in einer gemeinsamen Stellungnahme betont, dass durch eine wachsende Einwohnerzahl und geänderte Nachfrage nach Sportangeboten hin zu mehr Gymnastik- und Kleingruppen-Angeboten ein Bedarf an zusätzlicher Hallenkapazität besteht. Eine Kleinsporthalle kann dazu beitragen, während der Sanierungszeit einen Trainingsausfall für Vereine zu vermeiden und bringt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die gewünschte und erforderliche Kapazitätsausweitung. Wir freuen uns, dass mit dem gemeinsamen Antrag von CDU, Freien Wählern, Junge Liste und UBBS das Thema nun einen neuen Schub bekommt und hoffen, dass die folgenden Beratungen im Gemeinderat nun rasch zu einem Sanierungsbeschluss führen.

Den genauen Wortlaut des Antrags finden Sie hier.

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Antrag Neubau Kleinsporthalle und Sanierung der Schönbornhalle

Antrag:
Die Fraktionen der CDU, der Freien Wähler, der UBBS und der Gruppe Junge Liste
beantragen den Neubau einer einfachen Kleinsporthalle auf einem gemeindeeigenen
Grundstück in den Jahren 2021/2022 und eine unmittelbar an deren Fertigstellung
anschließende Generalsanierung der Schönbornhalle. Parallel zur Errichtung der
Kleinsporthalle soll bereits die Sanierungsplanung der Schönbornhalle erstellt
werden. Bei der Sanierungsplanung mitwirken sollen ein Arbeitskreis aus Vertretern
der Verwaltung, des Gemeinderates und der Vereine. Für die gesamten Maßnahmen
soll eine tragfähige Finanzierungsplanung vorgelegt werden.

Begründung:
Bau Kleinsporthalle:
Die Vereine und Schulen haben in ihrem Schreiben die Dringlichkeit nach mehr
Belegungszeiten der Hallen dargelegt. Dieser Bedarf kann durch den Bau einer
Kleinsporthalle, mit Handballspielfeldgröße, befriedigt werden.
Diese Kleinsporthalle bietet zusätzlich Ausweichplätze während der Sanierungszeit
der Schönbornhalle.
Sanierung Schönbornhalle:
Es werden keine zusätzlichen Gemeindeflächen versiegelt und der Flächenverbrauch
ist auf ein Minimum reduziert.
Beitrag zum Klimaschutz, da keine Energievernichtung durch Abriss eines noch
funktionsfähigen Gebäudes.
Die Grundstücke wurden damals von den Eigentümern unter Wert an die Gemeinde
verkauft, um „etwas Gutes zur ermöglichen für die neue Gemeinde Bad Schönborn“.
Daher ist es jetzt sehr fragwürdig, wenn die Gemeinde sich durch den Verkauf dieser
Grundstücke zu marktüblichen Konditionen einen Mehrwert erziehlt.
Ob ein Hallenneubau durch den Verkauf des bisherigen Hallengeländes finanziert
werden kann, ist sehr zweifelhaft. Es müssen dabei folgende Faktoren berücksichtigt
werden:
– Abriss und Entsorgungskosten der alten Halle und der Parkplätze.
– Von der zum Verkauf stehenden Fläche sind die Flächen für Straßen und Wege
abzuziehen, insgesamt ist von ca. 15%-20% weniger verkaufsfähiger Fläche
auszugehen.
– Für eine an anderer Stelle neu zu bauende Halle benötigt die Gemeinde
Grundstücke. Die genannten Standortalternativen befinden sich alle nicht im
Eigentum der Gemeinde.
Über die Verkaufsbereitschaft der Grundstückeigentümer und die zu erwartende
Höhe der Erwerbskosten kann daher nur spekuliert werden.
– Sollte die genannte Standortalternative „Tennisclub“ realisiert werden, so sind die
Kosten für eine Umsiedlung des Tennisclubs den Neubaukosten hinzuzurechnen.
– Es ist zu erwarten, dass ein Hallenneubau deutlich später fertig gestellt werden
könnte als eine Hallensanierung, auch wenn Sanierungen oftmals Überraschungen
bieten. Schwer planbar sind die Zeiten, die benötigt werden für:
– Grundstückserwerb
– Planfeststellungsverfahren
– Evtl. notwendige Gutachten im Zusammenhang mit der Planfeststellung.
Selbst wenn der Hallenbau auf dem Gelände des Tennisclubs realisiert würde, wie es
als eine Standortalternative erwähnt wurde, so müsste doch für den Tennisclub ein
neuer Standort gefunden werden, für den dann die genannten Gutachten erforderlich
würden.
Für beide Maßnahmen, Kleinsporthalle und Sanierung Schönbornhalle, sind
tragfähige Finanzierungsplanungen vorzulegen.
Daher wird auf ein Gutachten der Schönbornhalle verzichtet und der
Grundsatzbeschluss gefasst, diese nach dem Bau einer Kleinsporthalle zu
sanieren.

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Die Zukunft der Schönbornhalle

Im Wahlkampf wird der Bürgermeister nicht müde, den Abriss der Schönbornhalle zu verkünden. Leider kann er zu dem gleichzeitig verkündeten Hallenneubau keinerlei belastbare Informationen verkünden, so z.B. zu den Fragen:

  • Wo soll die neue Halle entstehen?
  • Ist die Gemeinde im Besitz der erforderlichen Grundstücke?
  • Welche Art Halle soll gebaut werden? Eine reine Sporthalle oder wieder eine Mehrzweckhalle? Gibt es für letzteres überhaupt noch einen Bedarf?
  • Warum soll eine Sanierung bei gleichzeitig weiterlaufendem (Not-)Betrieb der Halle nicht möglich sein? In Östringen, in Bruchsal und in Forst hat man das auch hinbekommen.
  • Was soll die neue Halle wirklich kosten – unter Berücksichtigung der Planungskosten, der Kosten für die notwendigen Parkflächen und die Aussenanlagen?
  • Wie hoch sind im Vergleich dazu Sanierungskosten für die alte Halle? Seriös geschätzt und nicht nur aus dem Bauch des Bürgermeisters heraus. Immerhin verschleppt der Bürgermeister seit Oktober 2017 eine hierzu vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Diskussion mit dem Architekturbüro im AUT (siehe Zeitschiene unten).
  • Wie verträgt sich der Abriss einer 44 Jahre alten Halle mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit. Die Herstellung eines einzigen Kubikmeters Beton verursacht 100 kg CO2 Emmissionen. Keine Privatperson käme auf die Idee, das eigene Wohnhaus nach ca. 40 Jahren abzureisssen – allerdings käme auch niemand auf die Idee, durch bewusstes Unterlassen einen Abriss herbeizuführen.

Hier ein Abriss dessen, was sich zum Thema Schönbornhalle in den letzten 4 Jahren getan hat:

  • 2015: Die Freien Wähler kritisieren, dass im Haushalt keine Mittel für dringend notwendige Sanierungsarbeiten im Haushalt enthalten sind.
  • 2016: Der Haushalt enthält Mittel für eine Dachsanierung. So begrüßenswert das ist, es reicht nicht aus für eine Generalsanierung. Der Bürgermeister lässt erstmals offen erkennen, dass er nicht sanieren, sondern abreissen will. In einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) im Juli wird eine Kostenschätzung für eine Generalsanierung vorgestellt. Diese beläuft sich auf ca. 6,8 Mio. EUR, enthält aber auch viele Dinge, die über deren Sanierungsbedarf gesprochen werden müsste. Hier scheint noch viel Spielraum zu sein, die Sanierungskosten zu senken. Der Bürgermeister wird gebeten, noch ein Brandschutzgutachten einzuholen, damit der Gemeinderat über ein Gesamtpaket entscheiden kann.
  • 2017: Auf Antrag der Freien Wähler wird in der Sitzung am 24.10. das Brandschutzgutachten, das bereits im März hätte vorgestellt werden sollen, endlich dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat beschliesst, dass weitere Beratungen im AUT unter Hinzuziehung des bisher beteiligten Architekturbüros erfolgen sollen. Bis heute hat der Bürgermeister das Thema nicht mehr auf die Tagesordnung genommen.
  • 2018: Erneute Forderung der Freien Wähler, endlich Mittel für eine Generalsanierung zur Verfügung zu stellen. Die Freien Wähler sehen zwar auch, dass die kurzfristig notwendige Generalsanierung des Schwimmbades Vorrang hat, trotzdem kritisieren wir die Strategie des Bürgermeisters, nur das absolute Minimum an Erhaltungs-massnahmen zu ergreifen und so den Sanierungsstau in die Höhe zu treiben, um sein Ziel des Hallenabrisses durchzusetzen.

Antrag: Offenlegung des Brandschutzgutachtens Schönbornhalle

Antrag

Die Freien Wähler stellen den Antrag, dem Gemeinderat das Brandschutzgutachten für die Schönbornhalle vorzulegen.

Begründung

Bei den Beratungen über die Sanierungsmöglichkeiten der Schönbornhalle im AUT im Juli 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Brandschutzgutachten einzuholen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Vorlage des Gutachtens bis März 2017 signalisiert.

Ergebnis

In der Sitzung vom 24.10.2017 wurde das Gutachten von der Sachverständigen vorgestellt. Es wurden mehrere Szenarien – insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Besucher in der Halle – geprüft. Nach Bescheid des Landratsamtes bestehen bis zu einer Besucherzahl von 800 Personen keine Brandschutzauflagen – ein Ergebnis, dass insbesondere bei der Hallennutzung als reine Sporthalle von Bedeutung ist. Gewährleistet sein müssen aber ausreichende Rettungswege, die auch nicht durch eine Brandwache ersetzt werden können. Die Sachverständige legt auf Nachfrage dar, dass bei Sanierungsmassnahmen das Risiko eines Dominoeffektes besteht – d.h. eine Sanierungsmassnahme löst die nächste aus.
Der Gemeinderat beschliesst, dass das Gutachten gemeinsam mit dem bisher involvierten Architekturbüro im Ausschuss für Umwelt und Technik weiter zu beraten.

Die Zukunft der Schönbornhalle

…das war das Thema der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik. Wie nur allzu deutlich sichtbar sind die Halle und ihre Umgebung in nicht allzu gutem Zustand. In seiner Eröffnung des Tagesordnungspunktes drückte der Bürgermeister gleich seine Hoffnung aus, dass in nicht allzu ferner Zukunft die Halle abgerissen wird und an ihre Stelle ein Wohngebiet tritt. Aus den Erlösen des damit verbundenen Grundstücksverkaufs soll ein Hallenneubau an noch zu findendem Standort mitfinanziert werden. Bis dahin sollen nach seinen Worten nur die absolut notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Halle als Sporthalle funktionstüchtig zu erhalten.

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