Antrag:
Die Fraktionen der CDU, der Freien Wähler, der UBBS und der Gruppe Junge Liste
beantragen den Neubau einer einfachen Kleinsporthalle auf einem gemeindeeigenen
Grundstück in den Jahren 2021/2022 und eine unmittelbar an deren Fertigstellung
anschließende Generalsanierung der Schönbornhalle. Parallel zur Errichtung der
Kleinsporthalle soll bereits die Sanierungsplanung der Schönbornhalle erstellt
werden. Bei der Sanierungsplanung mitwirken sollen ein Arbeitskreis aus Vertretern
der Verwaltung, des Gemeinderates und der Vereine. Für die gesamten Maßnahmen
soll eine tragfähige Finanzierungsplanung vorgelegt werden.
Begründung:
Bau Kleinsporthalle:
Die Vereine und Schulen haben in ihrem Schreiben die Dringlichkeit nach mehr
Belegungszeiten der Hallen dargelegt. Dieser Bedarf kann durch den Bau einer
Kleinsporthalle, mit Handballspielfeldgröße, befriedigt werden.
Diese Kleinsporthalle bietet zusätzlich Ausweichplätze während der Sanierungszeit
der Schönbornhalle.
Sanierung Schönbornhalle:
Es werden keine zusätzlichen Gemeindeflächen versiegelt und der Flächenverbrauch
ist auf ein Minimum reduziert.
Beitrag zum Klimaschutz, da keine Energievernichtung durch Abriss eines noch
funktionsfähigen Gebäudes.
Die Grundstücke wurden damals von den Eigentümern unter Wert an die Gemeinde
verkauft, um „etwas Gutes zur ermöglichen für die neue Gemeinde Bad Schönborn“.
Daher ist es jetzt sehr fragwürdig, wenn die Gemeinde sich durch den Verkauf dieser
Grundstücke zu marktüblichen Konditionen einen Mehrwert erziehlt.
Ob ein Hallenneubau durch den Verkauf des bisherigen Hallengeländes finanziert
werden kann, ist sehr zweifelhaft. Es müssen dabei folgende Faktoren berücksichtigt
werden:
– Abriss und Entsorgungskosten der alten Halle und der Parkplätze.
– Von der zum Verkauf stehenden Fläche sind die Flächen für Straßen und Wege
abzuziehen, insgesamt ist von ca. 15%-20% weniger verkaufsfähiger Fläche
auszugehen.
– Für eine an anderer Stelle neu zu bauende Halle benötigt die Gemeinde
Grundstücke. Die genannten Standortalternativen befinden sich alle nicht im
Eigentum der Gemeinde.
Über die Verkaufsbereitschaft der Grundstückeigentümer und die zu erwartende
Höhe der Erwerbskosten kann daher nur spekuliert werden.
– Sollte die genannte Standortalternative „Tennisclub“ realisiert werden, so sind die
Kosten für eine Umsiedlung des Tennisclubs den Neubaukosten hinzuzurechnen.
– Es ist zu erwarten, dass ein Hallenneubau deutlich später fertig gestellt werden
könnte als eine Hallensanierung, auch wenn Sanierungen oftmals Überraschungen
bieten. Schwer planbar sind die Zeiten, die benötigt werden für:
– Grundstückserwerb
– Planfeststellungsverfahren
– Evtl. notwendige Gutachten im Zusammenhang mit der Planfeststellung.
Selbst wenn der Hallenbau auf dem Gelände des Tennisclubs realisiert würde, wie es
als eine Standortalternative erwähnt wurde, so müsste doch für den Tennisclub ein
neuer Standort gefunden werden, für den dann die genannten Gutachten erforderlich
würden.
Für beide Maßnahmen, Kleinsporthalle und Sanierung Schönbornhalle, sind
tragfähige Finanzierungsplanungen vorzulegen.
Daher wird auf ein Gutachten der Schönbornhalle verzichtet und der
Grundsatzbeschluss gefasst, diese nach dem Bau einer Kleinsporthalle zu
sanieren.